Eine Vorratsgesellschaft ist eine bereits gegründete und im Handelsregister eingetragene UG oder GmbH ohne operative Geschäftstätigkeit.
Sie wurde ausschließlich zu dem Zweck gegründet, später an einen Käufer übertragen zu werden.
Im Gegensatz zu einer Neugründung ist die Gesellschaft bereits im Handelsregister eingetragen. Nach der notariellen Übertragung können Firma, Geschäftsführung, Unternehmensgegenstand und weitere Daten an das neue Unternehmen angepasst werden.
Vorteile einer Vorratsgesellschaft:
✓ Bereits im Handelsregister eingetragen
✓ Keine operative Geschäftstätigkeit
✓ Schnellerer Unternehmensstart möglich
✓ Änderungen können im Rahmen der Übernahme vorgenommen werden
✓ Die Phase der persönlichen Haftung vor der Registereintragung entfällt.